Das Foto des Wandabschnittes an der Wendeltreppe zur Orgelempore zeigt exemplarisch die zahlreichen baulichen Schäden im Innenraum der Martinskirche.
Deren Ursachen, vor allem aber geeignete Maßnahmen zu ihrer Beseitigung sowie die notwendigen Realisierungsschritte und deren Kosten müssen fachkundige Sachverständige ermitteln. Diese Untersuchungen wurden teilweise schon durchgeführt. Mit dem Ergebnis kann der Verwaltungsrat die weiteren Entscheidungen über Art und Umfang der Innenrenovierung treffen.
Aktuell ist aufgrund der finanziellen Umbruchsituation im Bistum Mainz eine kurzfristige Umsetzung der Innenrenovierung nicht realistisch. Dennoch versucht sich der Förderverein zumindest zum Teil für die finanzielle Unterstützung der Renovierungsmaßnahmen zu rüsten.
Als Perspektive für die kommenden Jahre hat sich der Förderverein St. Martin die Unterstützung eines barrierefreien Zugangs zur Martinskirche als Ziel gesetzt.
Spendenkonten
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Spendenbescheinigung
Bei Zuwendungen wie Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu EUR 200.- reicht der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes als Nachweis zur steuerlichen Abzugsfähigkeit aus. Wir weisen darauf hin, dass wir in Zukunft Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge und Spenden ab EUR 200.- an Sie ausstellen werden. Ansonsten gilt der o.a. Nachweis.
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